Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten eines Unfalls im Ausland?

Die Unfallversicherung nach UVG deckt von Rettungs- und Bergungskosten sowie Reise- und Transportkosten (Repatriierung) immer ein Fünftel deines versicherten Jahreslohnes, maximal jedoch CHF 29'640 (Stand 2026).

Verdienst du beispielsweise CHF 5'500.- im Monat, beläuft sich dein Jahreslohn auf CHF 71'500.-. Demnach sind deine Rettungs-, Bergungs- sowie Rückführungskosten bis maximal 14'300 Franken abgedeckt.

Wie auch innerhalb der Schweiz, besteht für viele Personen eine Versicherungslücke bei Unfällen im Ausland. Nicht arbeitstätige Personen wie Kinder, Studenten, Hausfrauen, Hausmänner oder Rentner sind über die Unfallversicherung der obligatorischen Krankenkasse für Rettungstransporte im Ausland sowie für Repatriierung nicht versichert. Mit einer geeigneten Zusatzversicherung, wie einer der SOS144, kannst du dich ergänzend versichern.


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