Häufig gestellte Fragen

Wie sind in der Schweiz die Rettungskosten bei einem Unfall geregelt?

Bei berufstätigen Personen im Angestelltenverhältnis, welche mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, übernimmt in der Regel die Unfallversicherung gemäss UVG die gesamten Rettungskosten -also auch die Krankenwagen- und Helikoptereinsätze. Eine Deckungslücke haben Personen, die weniger als 8 Arbeitsstunden die Woche arbeiten und keiner betrieblichen Unfallversicherung angeschlossen sind. Dies betrifft zum Beispiel Hausfrauen, Hausmänner, Rentner, Kinder und Schüler/Studenten. Ohne Zusatzversicherung müssen 50% der Rettungskosten selbst getragen werden – egal ob eine Ambulanz oder ein Rettungshelikopter im Einsatz war. Mit einer Zusatzversicherung kannst du dich aber umfassend gegen Rettungskosten versichern.

Wenn du wissen willst, wie du für Notfalltransport- und Rettungskosten versichert bist, kontaktiere uns per E-Mail, WhatsApp oder per Telefon.


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