Häufig gestellte Fragen

Wie ist in der Schweiz die gesetzliche Deckung bei Krankheit geregelt?

Im Krankheitsfall deckt die Grundversicherung der Krankenversicherung gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) nur 50% der Kosten. Den Rest musst du selbst übernehmen. Besteht keine unmittelbare Lebensgefahr, ist aber ein Ambulanztransport trotzdem medizinisch notwendig, übernimmt die Grundversicherung die Hälfte der Kosten bis maximal 500 Franken pro Kalenderjahr (Krankentransport). Bei einer Rettung aus einer lebensbedrohlichen Situation bezahlt die Grundversicherung 50% der Kosten und 5'000 Franken pro Kalenderjahr (Rettung). Die Differenz musst du – ob Krankentransport oder Rettung – selbst bezahlen.


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