Häufig gestellte Fragen

Warum unterscheidet man zwischen Rettung und Evakuation?

Man unterscheidet zwischen Rettung und Evakuation, weil für beide unterschiedliche Voraussetzungen gelten.

Das Bundesgericht definiert «Rettung» so, dass eine medizinische Notwendigkeit vorliegen muss. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung aus einer Notlage geborgen oder in ein geeignetes Spital transportiert werden muss.

Eine Evakuation kann hingegen auch ohne Verletzung oder Erkrankung notwendig werden, beispielsweise wenn eine Person auf einem Weg blockiert ist und aus Sicherheitsgründen nicht mehr selbstständig weiterkommt.

Evakuationen aus rein präventiven Gründen – beispielsweise bei einer Blockierung auf einem Weg ohne Verletzung oder Erkrankung – fallen rechtlich nicht unter den Begriff der Rettung. Deshalb sind sie im Rahmen der klassischen Rettungsdeckung nicht versichert.


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