Häufig gestellte Fragen

Welche Folgen haben Alkohol, Drogen oder grobfahrlässiges Verhalten für den Versicherungsschutz?

Leistungen können gekürzt oder abgelehnt werden, wenn ein Ereignis vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Je nach Produkt sind Schäden unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss ausdrücklich ausgeschlossen.

Ob und in welchem Umfang eine Leistung erbracht wird, hängt vom konkreten Sachverhalt und den Bestimmungen der jeweiligen AVB ab.


Weitere Fragen zum Thema 'Geltungsbereich, Selbstbehalt und Ausschlüsse'

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