Häufig gestellte Fragen

Sind Ereignisse versichert, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder erkennbar waren?

Nein. Ereignisse, die bei Vertragsabschluss bereits eingetreten oder erkennbar waren, sind grundsätzlich nicht versichert. Das gilt auch, wenn der konkrete Schaden erst später entsteht.

Bei chronischen Krankheiten kann eine unvorhersehbare schwere akute Verschlechterung versichert sein, sofern die Voraussetzungen gemäss AVB erfüllt sind und die Reise bei Abschluss, Buchung und Reiseantritt nicht infrage gestellt war.


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