Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Wartefrist nach Vertragsabschluss?

Für den Gesundheits-Rechtsschutz gibt es keine Wartefrist bei Ereignissen, die nach Vertragsbeginn eintreten (z.B. Unfälle). Bei krankheitsbedingten Streitigkeiten oder für den Beratungs-Rechtsschutz kann eine Wartefrist von drei Monaten gelten. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Partners Coop Rechtsschutz AG.


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