Häufig gestellte Fragen
Deckt die Versicherung auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen ?
Ja. Wenn eine psychische Erkrankung zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führt – zum Beispiel mit einer Taggeldversicherung, der IV oder einem Haftpflichtigen –, sind diese Fälle im Rahmen des Gesundheits-Rechtsschutzes gedeckt.
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