Häufig gestellte Fragen

Deckt die Versicherung auch Streitigkeiten im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen ?

Ja. Wenn eine psychische Erkrankung zu einer rechtlichen Auseinandersetzung führt – zum Beispiel mit einer Taggeldversicherung, der IV oder einem Haftpflichtigen –, sind diese Fälle im Rahmen des Gesundheits-Rechtsschutzes gedeckt.


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