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Firmensitz

SOS 144 AG
Feldmoos 1
CH-8832 Wollerau

Tel. +41 (0) 31 9 144 144
Fax +41 (0) 43 4 221 177

E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie: In unseren Geschäftsräumen in Wollerau verkaufen wir keine Versicherungen. Unsere Reiseversicherungen können Sie bequem online abschliessen oder kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter +41 (0) 31 9 144 144 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bei Schadenfällen melden Sie sich direkt bei unserem Versicherungsträger (Europäische Reiseversicherung). Falls Sie Fragen zu einem Schadenfall haben, dürfen Sie uns jederzeit kontaktieren.

Schadenmeldung

Für Schadenmeldungen und Fragen zur Schadenbearbeitung wenden Sie sich bitte an den Schadendienst der ERV.

Europäische Reiseversicherung
Zweigniederlassung der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Schadendienst, Postfach
CH-4002 Basel

Tel.:  +41 58 275 27 27
Fax.: +41 58 275 27 30

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Was tun im Notfall?

Für Nottransporte in der Schweiz wenden Sie sich an den Notruf 144, innerhalb der EU an die allgemeine Notrufnummer 112. Bei einem Notfall im Ausland wählen Sie für Nottransporte die lokale Notrufnummer und informieren Sie im Anschluss die Schadenhotline der ERV über den Vorfall. Die ALARMZENTRALE mit 24-Stunden-Service erreichen Sie entweder über die Nummer +41 848 801 803 oder über die Gratisnummer +800 8001 8003. Sie steht Ihnen Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Die Helpline berät Sie über das zweckmässige Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe.

Bitte folgende Informationen bereithalten

  • Wo und warum?
  • Wer braucht Hilfe?
  • Wie sind Sie erreichbar?

Sanitätsnotruf Schweiz (bei medizinischen Notfällen)

144

Allgemeiner Notruf innerhalb der EU

112

Notrufnummern im Ausland

 
24-Stunden Helpline der ERV bei Repatriierung, Reisezwischenfällen, Pannenhilfe, Medizinische Behandlungskosten im Ausland

+41 (0)848 801 803

Gratisnummer der Helpline (nicht in allen Ländern verfügbar)

+800 8001 8003

FAQ (Häufig gestellte Fragen)

Leistungen SOS 144 Rettungskarte

Sind mit der SOS 144 Rettungskarte die Rettungskosten unabhängig davon, welche Organisation zum Einsatz kommt, gedeckt?

Ja. Diese Versicherung deckt die Rettungskosten für den nicht durch die Sozialversicherungen getragenen Anteil im In- und Ausland – unabhängig von der Organisation und unabhängig davon, ob eine Ambulanz oder ein Rettungshelikopter oder beides eingesetzt wurde. Dies gilt beispielsweise für Kosten von Einsätzen der Rega, der Air Zermatt oder der Alpine Air Ambulance.

Ist die SOS 144 Rettungskarte auch im Ausland gültig?

Ja. Mit den SOS 144 Produkten sind Sie weltweit versichert. Wenn es also auf einer Reise im Ausland einen Rettungseinsatz gibt, so sind diese Rettungskosten bereits beim Grundpaket «SOS 144» gedeckt.

Werden mit der SOS 144 Rettungskarte auch Kosten bei einem Transport mit dem Krankenwagen übernommen?

Ja. Die Deckung gilt nicht nur für Einsätze der Luftrettung, sondern auch für die durch den Einsatz von bodengebundenen Ambulanzen entstehenden Rettungskosten.

Wie ist in der Schweiz die gesetzliche Deckung bei einem Unfall geregelt?

Bei Unfällen übernimmt die Unfallversicherung gemäss UVG die gesamten Kosten, wenn die versicherte Person mehr als 8 Stunden in der Woche arbeitet. Eine Deckungslücke haben Personen, die keiner betrieblichen Unfallversicherung angeschlossen sind und auch keine Zusatzversicherung für Unfall abgeschlossen haben. Dies betrifft zum Beispiel Hausfrauen, Rentner, Kinder und Schüler/Studenten. Ohne Zusatzversicherung müssen 50% der Rettungskosten selbst getragen werden – egal ob der Rettungseinsatz mit einer Ambulanz oder Helikopter erfolgt ist.

Wie ist in der Schweiz die gesetzliche Deckung bei Krankheit geregelt?
Im Krankheitsfall deckt die Grundversicherung der Krankenversicherung gemäss KVG 50% der Kosten bis maximal 5‘000 CHF pro Jahr – unabhängig vom Rettungsmittel. Verschiedene Zusatzversicherungsmodelle der Krankenkassen können die Deckung erweitern.
Was ist der Unterschied zwischen der SOS 144 Rettungskarte und der SOS 144 Plus Rettungskarte?

Bei der «SOS 144 Plus» Rettungskarte ist zusätzlich zum unlimitierten Transport zum Krankenhaus sowie Such- und Bergungskosten bis CHF 30'000.- pro Person auch die Repatriierung aus dem Ausland versichert. Sollten Sie im Ausland hospitalisiert werden und ein Rücktransport in die Schweiz ist medizinisch notwendig, werden auch diese Kosten bei Besitz der «SOS 144 Plus» -Rettungskarte unlimitiert übernommen.

Für wen eignet sich der Abschluss der SOS Protect Plus Rettungskarte?

Bei der «SOS Protect Plus» Rettungskarte handelt es sich um eine umfassende Reiseversicherung. Zusätzlich zum unlimitierten Transport zum Krankenhaus inklusive allfälliger Repatriierung und Such- und Bergungskosten bis CHF 30‘000 pro Person sind folgende Leistungen versichert: SOS-Schutz für Reisezwischenfälle (gem. AVB E784, Art. 4.3) / Annullierungskosten (gem. AVB E784, Art. 5.3) / Reisegepäck während des Transports (gem. AVB E784, Art. 6.5) / Arzt- und Spitalkosten weltweit (gem. AVB E784, Art. 7.4). Die «SOS Protect Plus» Rettungskarte eignet sich somit für alle Personen, die regelmässig ins Ausland reisen.

Versicherungsbedingungen

Können zusammenlebende Paare eine Familien-Jahresversicherung abschliessen?

Ja. Konkubinatspartner, die im selben Haushalt wohnhaft sind, können gemeinsam eine Familienversicherung wählen. Ausserdem sind auch die nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert.

Ist mein Kind, das mit mir im selben Haushalt wohnt, in der Familienversicherung mitversichert, obwohl es schon volljährig ist?

Ja, das Alter der Kinder ist für den Versicherungsschutz nicht massgebend solange sie im selben Haushalt leben.

Ist mein Kind, das zwar noch bei mir wohnt, aber als Wochenaufenthalter in Basel studiert, in meiner Familienversicherung mitversichert?

Massgebend für den Versicherungsschutz ist der offizielle Wohnsitz (steuerrechtliche Wohnsitz). Solange dieser noch Zuhause liegt, besteht über die Familienversicherung Schutz für das Kind (im Zweifelsfall ist im Schadenfall die Wohnsitzbestätigung einzureichen.)

Gibt es eine Alterslimite für die SOS 144 Rettungskarte?

Für die beiden Versicherungsprodukte «SOS 144» und «SOS 144 Plus» gibt es keine Altersbeschränkung für den Versicherungsnehmer. Bei der «SOS Protect Plus»-Versicherung gilt bei der Leistung «Arzt- und Spitalkosten weltweit» gemäss AVB E784, Absatz 7.1 ein Höchstalter von 80 Jahren. Bei den restlichen Leistungen der «SOS Protect Plus»-Versicherung gibt es allerdings keine Altersbeschränkung.

Gibt es eine Deckungslimite oder einen Betrag, den ich als Versicherungsnehmer selber zu tragen habe?

Die Kosten für die nötigen medizinischen Sofortmassnahmen durch das Rettungsteam sowie für die Überführung in das nächste für die Behandlung geeignete Spital sind unlimitiert versichert. Wenn eine versicherte Person als vermisst gilt oder geborgen werden muss, werden Kosten bis CHF 30‘000 pro Person übernommen.

Wer muss bei einem Notfall kontaktiert werden?

Für Nottransporte in der Schweiz wenden Sie sich an den Notruf 144, innerhalb der EU an die allgemeine Notrufnummer 112. Bei einem Notfall im Ausland wählen Sie für Nottransporte die lokale Notrufnummer und informieren Sie die Schadenhotline der ERV unverzüglich über den Vorfall. Die Schadenhotline mit 24-Stunden-Service erreichen Sie entweder über die Nummer +41 848 801 803 oder über die Gratisnummer +800 8001 8003. Sie steht Ihnen Tag und Nacht (auch an Sonn- und Feiertagen) zur Verfügung. Die Schadenhotline berät Sie über das zweckmässige Vorgehen und organisiert die erforderliche Hilfe.

Was ist in Bezug auf eine Kündigung zu beachten?

Die SOS 144-Rettungskarten sind ab dem Datum der Ausstellung während 365 Tagen gültig und verlängern sich jeweils stillschweigend um weitere 365 Tage, sofern sie nicht mindestens 90 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail durch die versicherte Person gekündigt werden. Telefonische Kündigungen können nicht berücksichtigt werden.

Rechtliche Hinweise

Die vorliegenden Fragen und Antworten umfassen nicht den gesamten Wortlaut sowie alle Deckungen, Bedingungen und Ausschlüsse der vorgeschlagenen Versicherungsverträge. Massgebend sind in jedem Fall der konkrete Versicherungsvertrag und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

Online-Abschluss

Warum erhalte ich beim Berechnen der Prämie eine Fehlermeldung?

Überprüfen Sie die gewählte Versicherungssumme und den Versicherungstyp (Einzelperson/Familie). Es ist möglich, dass die von Ihnen gewählte Kombination nicht mit unseren Angeboten übereinstimmt.

Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?

Sie haben die Möglichkeit, die Versicherungsprämie mittels PostFinance Card, PostFinance E-Finance, MasterCard, Visa oder Twint zu zahlen. Falls Sie über keines der aufgelisteten Zahlungsmittel verfügen, können Sie die Versicherung telefonisch oder per E-Mail abschliessen und erhalten eine Papierrechnung per Post.

Erhalte ich nach Versicherungsabschluss eine Bestätigung per E-Mail?

Nur auf Verlangen. Sie haben die Möglichkeit, sich die Police per E-Mail zu senden. Füllen Sie zu diesem Zweck die Eingabefelder unterhalb der eingeblendeten Police aus. Wir empfehlen Ihnen ausserdem, sich die Police nach erfolgter Zahlung auszudrucken. Sollte die Police nicht automatisch auf Ihrem Bildschirm erscheinen, senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Erhalte ich nach Versicherungsabschluss weitere Unterlagen per Post?

Nach erfolgreichem Versicherungsabschluss werden Ihnen die Police und eine Versicherungskarte innert 2-3 Arbeitstagen durch die ERV per Post zugestellt.

Versicherungsglossar A-Z

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die Grundlage des Versicherungsvertrages und regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer. Sie enthalten die versicherten Risiken und Leistungen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien.

Annullierungskosten

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen  sowie  dessen,  was  er  durch  anderweitige  Verwendung  der Reiseleistungen erwerben kann.

Ausland

Als Ausland gilt nicht die Schweiz und nicht das Land, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.

Elementarereignis

Plötzliches, unvorhersehbares Naturereignis, welches Katastrophencharakter aufweist. Das schadenstiftende Ereignis wird dabei durch geologische oder meteorologische Vorgänge ausgelöst.

Epidemie

Eine Epidemie ist eine im überdurchschnittlichen Masse örtlich und zeitlich begrenzt auftretende Infektionskrankheit (z.B. Grippe).

Extremsport

Ausüben aussergewöhnlicher sportlicher Disziplinen, wobei der Betreffende höchsten physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt ist (z.B. Ironman Hawaii-Distanz).

Grobe Fahrlässigkeit

Grob fahrlässig handelt, wer eine elementare Vorsichtspflicht verletzt, deren Beachtung sich jedem verständigen Menschen in der gleichen Lage aufdrängt.

Krankheit

Krankheit ist jede Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung  oder  Behandlung  erfordert  oder  eine  Arbeitsunfähigkeit  zur Folge hat.

Öffentliche Transportmittel

Öffentliche Transportmittel sind alle für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen und Taxis.

Reiseleistung/Arrangement

Als Reiseleistungen/Arrangement gelten beispielsweise die Buchung eines Fluges, einer Schiff-, Bus- oder Bahnfahrt, eines Bustransfers oder eines sonstigen Transportes zum Aufenthaltsort oder zurück bzw. vor Ort die Buchung eines Hotelzimmers, einer Ferienwohnung, eines Wohnmobils, eines Hausbootes oder das Chartern einer Jacht.

Schweiz

Unter den Geltungsbereich Schweiz fallen die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein.

Terrorismus

Als Terrorismus gilt jede Gewalthandlung oder Gewaltandrohung zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele. Die Gewalthandlung oder die Gewaltandrohung ist geeignet, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen davon zu verbreiten oder auf eine Regierung oder staatliche Einrichtungen Einfluss zu nehmen.

Unfall

Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Unruhen aller Art

Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen anlässlich von Zusammenrottung, Krawall oder Tumult.

Versicherte Personen

Versicherte Personen sind die in der Police oder im Zahlungsbeleg namentlich genannten Personen oder der in der Police beschriebene Personenkreis.

Versicherungsnehmer

Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der ERV einen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Wertvolle Gegenstände

Als wertvolle Gegenstände gelten u.a. Schmuck mit oder aus Edelmetall, Pelze, Uhren, Feldstecher, Lederbekleidung, Hardware, Mobiltelefone, Foto-, Film-, Video- und Tonausrüstungen, Apparate aller Art, je samt Zubehör.

Wohnort/Wohnstaat

Wohnstaat ist das Land, in dem die versicherte Person ihren zivilrechtlichen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat bzw. vor Antritt des versicherten Aufenthaltes zuletzt hatte.