Häufig gestellte Fragen
Ab wann beginnt mein Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem in der Police beziehungsweise in den Vertragsunterlagen aufgeführten Zeitpunkt. Leistungen können nur für Ereignisse beansprucht werden, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eintreten und zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten oder erkennbar waren.
Wird eine Versicherung erst nach Antritt einer Reise abgeschlossen, gilt für sämtliche Leistungen eine Karenzfrist von 24 Stunden.
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