Häufig gestellte Fragen
Was ist mit der Haftpflichtergänzung versichert ?
Die Haftpflichtergänzung greift, wenn ein durch das Mietfahrzeug verursachter Personen- oder Sachschaden grundsätzlich durch dessen Haftpflichtversicherung gedeckt ist, die vorhandene Versicherungssumme jedoch nicht ausreicht. Ausserhalb der EU- und EFTA-Staaten ist die zusätzliche Versicherungssumme auf CHF 5 Millionen begrenzt.
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