Häufig gestellte Fragen

Ist die Rückführung in die Schweiz abgedeckt?

Ja. Bei SOS144, SOS144 Pro und SOS144 Max ist die medizinisch notwendige Rückführung an den Wohnort weltweit und unbegrenzt versichert. Dies gilt auch für die Repatriierung im Todesfall.

Die Notwendigkeit sowie die Art und der Zeitpunkt der Rückführung werden durch die Ärzte der ERV beurteilt. Eine Repatriierung muss immer über die 24/7-Alarmzentrale unter +41 848 801 803 organisiert und vorgängig genehmigt werden.

Bei SOS144 Go sind die medizinisch betreute Rückführung und die Repatriierung im Todesfall bis CHF 5'000 pro Person versichert.


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